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6.07.2010

Bundesrechnungshof will Kinderzeitschriften verteuern

Die reduzierte Mehrwertsteuer darf auch für Zeitschriften mit Beigaben nicht zur Disposition stehen – sie muss stattdessen ausgebaut und auf die digitale Presse erstreckt werden


Der VDZ wendet sich entschieden gegen jede Verschlechterung des Mehrwertsteuersystems der Presse, das ganz im Gegenteil weiter verbessert werden muss.  Vor wenigen Wochen war es noch eine generelle Diskussion zu Änderungen des reduzierten Mehrwertsteuersatz, in der der VDZ für die Zeitschriftenverleger gesprochen hatte. Dabei zeugten Äußerungen der Bundeskanzlerin, im Bereich der Kultur werde sich der reduzierte Satz nicht ändern, von kultur- und medienpolitischer Vernunft.

Nun ist es der Bundesrechnungshof, der alte Ideen zur Verteuerung wichtiger Zeitschriftensegmente wieder aus der Schublade holt: „Es sind im Prinzip wieder die gleichen Vorschläge, die 2002 im Entwurf zum Steuervergünstigungsabbaugesetz standen“, erklärte VDZ-Justitiar Dirk Platte, „und seinerzeit von den Abgeordneten im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wegen ihrer verheerenden Folgen abgelehnt wurden.“ Wieder sollen unter anderem Kinderzeitschriften, Jugendmagazine oder Kinderbücher und vor allem Schulbücher nur deshalb mit einer um 12 Prozentpunkte erhöhten Mehrwertsteuer verteuert werden, weil sie ergänzende CD´s, DVD´s oder Spielsachen enthalten. Dies hätte fatale Folgen gerade im Bildungsbereich und für das Ziel, Kinder früh an das Lesen heranzuführen.

Argumente, die Handhabung der Mehrwertsteuer sei in diesen Fällen schwierig, treffen nicht zu. Die Rechtslage ist spätestens seit dem Notenbuchurteil des Bundesfinanzhofes vom 23. Juli 1998 klar. Eine Zeitschrift mit Zugaben bildet in der Regel eine Warenzusammenstellung, die insgesamt mit dem reduziertem Steuersatz verkauft werden muss, wenn die Zeitschrift für die Zusammenstellung charakterbestimmend ist. Dieser Rechtsprechung wurde durch die Finanz­gerichte in Köln, Hamburg und München bestätigt und weiter konkretisiert.

„Es ist bedauerlich, dass die Finanzverwaltung immer wieder versucht, gerade durch eine Erhöhung der Besteuerung von Kinderzeitschriften und Kinderbüchern einen Refinanzierungsansatz für die Staatsfinanzen auszumachen“, erklärte Platte weiter. „Die kleinen Zugaben lösen in Verbindung mit der Grundthematik der Zeitschrift und der aktuellen Titelgeschichte den Kaufimpuls am Kioskregal aus. Auf diese Weise werden die Kinder spielerisch ans Lesen herangeführt. Wir gehen davon aus, dass eine entsprechende Verteuerung von rd. 30 Cent pro Heft erhebliche Kaufzurückhaltung auslösen wird und schon dadurch die gewünschten Mehreinnahmen des Fiskus ausbleiben.“

Jegliche Verteuerung von Zeitschriften ist angesichts der strukturell zunehmenden Schwierigkeiten staatsunabhängiger Pressefinanzierung kontraproduktiv. „In der heutigen Zeit sind bewusste Verschlechterungen der Rahmenbedingungen der Presse Interventionen gegen Pressevielfalt und -qualität“, erklärte Christoph Fiedler, Geschäftsführer Medienpolitik. „Anders als direkte Subventionen ist die reduzierte Mehrwertsteuer eine neutrale Presseförderung, die keine Gefahr der Abhängigkeit von staatlicher Gunst birgt. Sie ist deshalb alternativlos und muss nicht beschränkt, sondern – wie von Frankreich gefordert – auf die gesamte digitale Presse ausgedehnt werden. Und auch die weitere Absenkung des reduzierten Steuersatzes darf kein Tabu mehr sein.“



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