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18.03.2009

Verleger fordern: Bundesdatenschutzgesetz in der vorliegenden Form nicht verabschieden

Wegfall des Listenprivilegs blockiert das Werben neuer Abonnenten


Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der VDZ Ver­band Deutscher Zeitschriftenverleger appellieren an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der vorliegenden Form nicht zu verabschieden und das so ge­nannte Listenprivileg zu erhalten. „Die Wirtschaft braucht den Weg zum Verbraucher. Das geplante Bundesdatenschutzgesetz unterbindet jedoch mögliche Schritte zum potenziellen neuen Leser und Abonnenten“, erklär­ten dazu die Verle­ger. Hier werde das operative Geschäft per Gesetz ge­blockt. Konjunktur­programme würden auf diese Weise konterkariert.

Bislang ermöglicht es das Listenprivileg den Verlagen, per Brief an poten­zielle Neuleser heranzutreten und so dem Rückgang von Abonnenten ent­gegen zu wirken. Angesichts der ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Si­tuation träfen die Einschränkungen bei der Gewinnung neuer Abonnenten die Verlage hart und drohten in der Folge, die Pressevielfalt in Deutschland zu gefährden, warnten BDZV und VDZ. Die Verlegerverbände betonten, dass jeglicher Datenmissbrauch von ihnen strikt abgelehnt werde. Die Da­tenschutzskandale der jüngsten Vergangen­heit seien jedoch nicht durch das Listenprivileg verursacht worden. Sie würden durch die Abschaffung des Privilegs auch künftig nicht verhindert. Zeitungs- und Zeitschriftenver­leger würden mit der geplanten Novellierung in Mithaftung für Verstöße Dritter genommen, kritisierten die Verleger.



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Tel. +49 (30) 72 62 98-162
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