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8.03.2010

Lücke im journalistischen Quellenschutz bleibt trotz Urteil unverändert


Das Verfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung gebilligt, nicht gekippt. Die anlasslose Totalerfassung der elektronischen Kommunikationsgeschichte aller Bürger für jeweils 6 Monate zu Zwecken der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr ist grundrechtskonform. Diese Schwächung der Grundrechte war zu erwarten. Ob dabei eine Rolle gespielt hat, dass alles andere in einen Konflikt mit dem EuGH geführt hätte, bleibt Spekulation.

Gekippt wurde allein eine teilweise uferlos erscheinende Befugnis des Staates zur Verwendung der Vorratsdaten. Wenn jetzt in einem neuen Gesetz die Zwecke der Datenauswertung etwas enger gefasst, das Zugriffsverfahren etwas aufwändiger gestaltet und die technische Datensicherheit verbessert werden müssen, wurde noch Schlimmeres verhindert. Das Grundproblem, die generelle Bedrohung der Möglichkeit vertraulicher Kommunikation bleibt jedoch bestehen. Insbesondere für Informanten der Presse, ohne die Missstände in Staat und Gesellschaft unentdeckt bleiben. Sie müssen weiterhin befürchten, dass der Staat sie durch Zugriff auf die Kommunikationshistorie des Journalisten enttarnen wird.

Diese einschüchternde Wirkung ist umso unerträglicher als der Gesetzgeber Journalisten einen tragfähigen Geheimnisschutz gegen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Auswertung von Vorratsdaten bislang verweigert. Der offline durch das Cicero-Urteil bekräftigte Quellenschutz wird umgangen und entwertet. Denn während bei Durchsuchung und Beschlagnahme insbesondere ein hinreichender Strafbarkeitsverdacht gegenüber dem Journalisten bestehen muss, ist auch ohne solchen Verdacht die Enttarnung des Informanten durch verdeckte Ermittlungsmaßnahmen möglich. So aber kann kein Vertrauen von Informanten entstehen und droht ein Versiegen der Quellen, ohne die die Presse blind ist und die Demokratie beschädigt wird.

Das Justizministerium muss unter liberaler Führung umgehend einen tragfähigen Quellenschutz für Journalisten auf den Weg bringt. Bei der Neu-Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung sollte ein generelles Übermittlungsverbot für Vorratsdaten von Journalisten eingeführt werden, wie es das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Vertrauensbeziehungen beschreibt. In jedem Fall aber darf die schwarz-gelbe Koalition nicht nur Rechtsanwälten einen praktisch wirksamen Geheimnisschutz gegen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen einräumen, sondern muss diesen Schutz auch der Presse verschaffen. Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums ist entsprechend zu ergänzen. Ansonsten würde der Presse ein im digitalen Zeitalter unverzichtbares Element ihrer Freiheit verweigert.

 

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