8.11.2007
Vorratsdatenspeicherung: Jeder ist verdächtig
Zeitschriftenverleger appellieren an die Bundestagsabgeordneten: „Verhindern Sie die totale Überwachung!“
Berlin – Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger appelliert noch einmal dringlich an die Volksvertreter im Deutschen Bundestag, morgen gegen das Gesetz zu Kommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung zu stimmen.
„Die Diskussion der vergangenen Tage sollte jedem verdeutlicht haben, in welchem Maße das Gesetz der Bundesregierung in die Rechte der Bürger und in die besonderen Rechte von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Rechtsanwälten, Ärzten und anderen eingreift“, erklärte Dirk Platte, Justitiar des VDZ. Ohne Verdacht einer Straftat wird für ein halbes Jahr rückwirkend über jeden Bürger gespeichert, wann er, wie lange, mit wem und von wo nach wo mit dem Handy oder über Festnetz oder über Internet kommuniziert hat. Ausnahmen gelten nur für Abgeordnete und Geistliche.
Wenn schon die Datenspeicherung wegen der EU-Vorgaben nicht verhindert werden kann, so müssen die rechtlichen Bedingungen, die eine Verwendung der Daten regeln, auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Doch es findet weder eine Beschränkung auf terroristische Straftaten noch ein wirksamer Schutz der Berufsgeheimnisträger statt. „Diese Unverhältnismäßigkeit zwischen Schwere des Eingriffs in die Grundrechte, insbesondere der Pressefreiheit, und der Notwendigkeit für die Strafverfolgung wird das Gesetz vor der Verfassung nicht bestehen lassen“, sagte Platte.
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