VDZ/BDZV-Erklärung zur Einigung von Google und Verlegern in Frankreich

Die Einigung ist kein Vorbild für Deutschland, auch wenn sie zumindest einen klaren Beitrag zur Diskussion leistet: dass nämlich das Aggregieren von Inhalten Dritter zur Verfolgung eigener Geschäftsmodelle Geld kostet.
 
Eine Lösung wie die jetzt in Frankreich gefundene hat jedoch den Nachteil, dass sie sich nur auf einen einzigen Aggregator - Google - bezieht. Gegenüber anderen Aggregatoren, die in gleicher Weise agieren oder dies erst in Zukunft noch tun werden, haben die Verlage dort nun kein Rechtsmittel mehr in der Hand, da einem anderen Aggregator von der französischen Regierung kaum erneut mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts für die Presse gedroht werden dürfte. Eine drohende gesetzliche Lösung als Druckmittel fällt also aus, die Verlage können künftig nur auf Erfolge auf dem Verhandlungsweg hoffen.

Christoph Keese, einer der beiden Sprecher der Arbeitsgruppe Leistungsschutzrecht von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern, erklärte dazu: "Frankreichs Lösung ist eine Wette auf das Google-Monopol".


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